Seniorenpark Rantzauer See
Marktstraße 47
25355 Barmstedt

Telefon 04123 / 681 4 - 90
Telefax 04123 / 681 4 - 99
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Besuchsregelung ab 01-07-2020

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Hier einige wichtige Regelungen zur Besuchsregelung, damit Sie sich vorbereiten können.

Zum Schutz Ihrer Angehörigen, engsten Bezugspersonen, unserer Bewohner/innen und Mitar­bei­ter/innen bitten wir Sie herzlich, Folgendes zu beachten:


  • Kommen Sie bitte maximal zu zweit. Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Unter­stüt­zung benötigen, können Sie sich jeweils von einer Person begleiten lassen.
  • Die vorherige Vereinbarung eines Besuchstermins ab dem 01.07.2020 ist zwingend, spätestens einen Tag vor den Besuch, erforderlich.

    - Für Besuche im Bewohnerzimmer unter 04123 / 681492
    -
    Für Besuche im Besuchsraum unter 04123 / 681492
    - Für Besuche mit Abholung eines/einer Bewohner(s)in: Tel. der jeweiligen Hausgemeinschaft (der/die Bewohner/in wird zum Eingang gebracht)
  • Sind Sie auf eine Begleitperson angewiesen, ist dies bei der Anmeldung anzugeben.
  • Achtung: Bei Verdacht oder Erkrankung an COVID-19 oder wenn Sie oder Ihre Begleitperson an einer akuten Atemwegs- oder Fiebererkrankung, dürfen Sie die Einrichtung in keinem Fall betreten.
  • Bei Ankunft in der Einrichtung werden Sie in die aktuell geltenden Hygiene- und Verhal­tens­maß­nahmen eingewiesen, die während des Besuchs einzuhalten sind. Bitte desinfizieren Sie gründlich Ihre Hände bei Betreten und Verlassen der Einrichtung.
  • Wir benötigen u.a. Angaben zur besuchten Person, zu Ihren Kontaktdaten und Ihrem Gesund­heitszustand. Bitte füllen Sie den vorbereiteten Bogen aus.
  • Bitte tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt. Zu diesem Zweck bringen Sie bitte einen persönlichen Mund-Nasen-Schutz oder eine (selbst gefertigte) Mund-Nasen-Bedeckung mit.
  • Wir bitten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
  • Bitte folgen Sie den Hinweisen des Personals.
  • Klingeln Sie zum Termin bitte an unserem Haupteingang auf der Seeseite. Sie werden abge­holt und durch das Einrichtungspersonal zum Besuchszimmer oder zum Bewohner/innen-Zimmer begleitet. Verlassen Sie das Haus auf dem gleichen Weg, auf dem das Einrich­tungs­personal Sie zum Besuchszimmer begleitet hat. Wahren Sie dabei bitte den Abstand zu an­deren Personen. Benötigen Sie eine Begleitung nutzen Sie bitte das Hausrufsystem. Am Ausgang liegt eine Liste (rosa Papier) aus, in der Sie bitte eintragen, wann Sie die Einrichtung verlassen.
  • Bitte benutzen Sie, wenn irgend möglich, nicht die Sanitäreinrichtungen in der Einrichtung. Sollte dies doch ausnahmsweise notwendig werden, informieren Sie bitte unser Personal darüber, damit eine Desinfektion durchgeführt wird.
  • Der Besuchsraum und die Bewohner/innen-Zimmer verfügen über Fenster, die, so es die Witterung zulässt, gekippt bzw. geöffnet werden sollen.
  • Sprechen Sie uns an, wenn Sie Präsente mitbringen möchten.
  • Zu Ihrer Information: Auch die Bewohner/innen werden dazu angehalten während der Besuchszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn es der Gesundheitszustand erlaubt.
  • Haben Sie noch Fragen? Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an unsere Pflegedienstleitung Diane Ahrens unter Telefonnummer 04123/681492.
 

Die Abholung eines/einer Bewohner(s)in und das damit verbundene Verlassen der Einrichtung stellt eine spezielle Form des Besuchs dar. Auch in diesem Fall ist das Besuchsformular auszufüllen.

Unser Personal bringt den/die Bewohner/in zum Haupteingang Seeseite und holt ihn/sie dort wieder ab (bitte klingeln).

Bitte bedenken Sie: Es besteht ein ungleich höheres Risiko der Allgemeinheit in den stationären Einrich­tun­gen, denn die Rückkehr eines Menschen in dessen private Häuslichkeit kann nicht mit der Rückkehr in eine Gemeinschaftsunterkunft von Menschen verglichen werden, die an sich aufgrund der bestehenden Altersstruktur und bei vielen gegebenen Vorerkrankungen zu einer höheren Risikogruppe gehören.

Bitte seien Sie sorgsam und beachten Sie:

  • Für den Aufenthalt außerhalb der Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen, hier derzeit insbesondere der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesver­ordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (verkündet am 26. Juni 2020, in Kraft ab 29. Juni 2020) und/oder Folgeregelungen.

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bitten wir Sie insbesondere um folgendes:

  • Halten Sie und die besuchte Person zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein (Abstandsgebot). Wird dieser Abstand zwischen Ihnen und der besuchten Person unterschritten, tragen Sie, besser auch der/die Bewohner/in, einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Tragen Sie und die besuchte Person im Kontakt mit anderen Personen einen Mund-Nasen-Schutz, sofern die Übertragung von Viren nicht durch andere geeignete physische Barrieren verringert wird (Grundsätzliche Masken-Pflicht in Schleswig-Holstein: bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und Taxen, in Geschäften, überdachten Flächen von Einkaufszentren sowie Verkaufs- und Diensträumen von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben).
  • Verzichten Sie bitte auf Händeschütteln und anderen körperlichen Kontakt.
  • Kontakte mit Dritten und die Nutzung der Infrastruktur (beispielsweise Café, Restaurant, Bus) sollten vermieden werden
  • Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
  • Bitte desinfizieren Sie und der/die Bewohner/in beim Abholen und der Rückkehr die Hände mit den bereit gestellten Desinfektionsmitteln.
  • Sofern Sie vermuten, dass Sie und/oder die besuchte Person während Ihres Aufenthaltes außer­halb der Einrichtung Kontakt  zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert sein könnte, informieren Sie bitte bei der Rückkehr unmittelbar die/den Sie einlassende/n Mitarbeiter/in.


Gem. der Handlungsempfehlung als Mindestvorgabe für ein Besuchskonzept in stationären Einrichtungen der Pflege müssen wir darauf hinweisen, das bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen die betreffende Person der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot ausgesprochen kann.

Haben Sie noch Fragen? Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an unsere Pflegedienstleitung Diane Ahrens unter Telefonnummer 04123/681492.

Seniorenheim Barmstedt/Rantzau
Barmstedt, den 30. Juni 2020